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Datenschutz & EU

TDDDG (Paragraf 25)

Das deutsche Gesetz, das die ePrivacy-Regel umsetzt, wonach Lesen von oder Schreiben auf einem Gerät Einwilligung braucht.

Paragraf 25 TDDDG (früher TTDSG) ist die deutsche Umsetzung der ePrivacy-Richtlinie. Er besagt, dass das Speichern von oder Zugreifen auf Informationen auf dem Gerät eines Nutzers grundsätzlich Einwilligung erfordert, unabhängig davon, ob diese Information personenbezogen ist.

Deshalb kann selbst ein cookiefreies Tool Einwilligung brauchen: Das Lesen der Performance-APIs des Browsers ist ein Zugriff auf das Gerät. Der Website-Betreiber holt diese Einwilligung über seine Consent-Plattform ein, genau wie bei anderen Tools, wie in der Datenschutzerklärung von fastmon beschrieben.

Monitoring, das
in die EU gehört.

Read-only im Standard: keine Cookies*, keine langlebigen Identifikatoren, kein US-Anbieter im Datenpfad. Live in rund fünf Minuten.

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